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Unsere Kompetenzfelder

Personenzertifizierung

Schweisser-, Bediener-, Löterprüfungen

Für die Prüfung qualifiziert

Wir sind nach EN ISO/IEC 17024 (SCESe 109) akkreditiert und zertifizieren Schweisser, Bediener und Löter nach folgenden Vorschriften: EN ISO 9606, EN ISO 14732, darüber hinaus anerkannte Prüfstelle nach Art. 24 der Richtlinie 2014/68/EU, und EN 15085-2. Die Prüfungen können auf Wunsch auch in Übereinstimmung mit AD 2000 HP3 bzw. ASME Sec. IX durchgeführt werden.

Wir sind zur Abnahme von Schweissern, Bedienern und Löter der folgenden Prozesse qualifiziert:

  • 111 (E)
  • 141 (WIG)
  • 142 (WIG ohne Zusatz)
  • 131 (MIG)
  • 135/136/138 (MAG)
  • 311 (G)
  • 114 (ohne Schutzgas)
  • Löten
  • Weitere Verfahren auf Anfrage

Gültigkeitsdauer Schweisserprüfung

Die Schweisserprüfung hat eine Gültigkeit von 2 oder 3 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweissaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich bestätigt, dass:

  • der Schweisser regelmässig schweisst (maximale Unterbrechung 6 Monate)
  • der Schweisser im Geltungsbereich seiner Schweisserprüfung schweisst
  • das Können des Schweissers nicht angezweifelt wird

Verlängerung

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich, wenn der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweisser ausgeführten Schweissungen vorliegen z.B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall-, oder Bruchprüfungen.

Unparteilichkeit

Wir verstehen die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung unserer Zertifizierungs­tätigkeiten, definieren die Handhabung bei Interessenkonflikten und stellen die Objektivität unserer Zertifizierungstätigkeiten sicher.

Einsprüche oder Beschwerden

Im Falle von Einsprüchen oder Beschwerde bitte dieses Formular verwenden. Benachteiligungen des Einsprechers sind ausgeschlossen.